Allgemeine Geschäftsbedingungen der Talblick GmbH
„einfach wohlfühlen...”
- Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Seminar- und Banketträumen des Hotels, für die Reservierung von
Zimmern, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend auch für andere
Räume, Vitrinen, Wand- und sonstigen Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt.
- Vertragsabschluss/Vertragspartner
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
2.2 Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und
Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen
aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Leistungen
3.1 Reservierte Zimmer, Tagungs- und Gruppenräume stehen dem Leistungsnehmer nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme der Räume über den genannten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Absprache. Der Gast erwirbt mit der
Bestätigung seiner Buchung keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Gästezimmer oder (Seminar-)Räume.
3.2. Reservierte Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr, am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
- Stornoregelung
Bei Stornierung einer Reservierung von Seminarräumen, mit oder ohne verbindlich gebuchten Zimmern, sind grundsätzlich
Bereitstellungskosten zu zahlen, bei kurzfristiger Stornierung auch Umsatzausfallkosten.
4.1 Stornierung eines verbindlich reservierten Seminars
Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn (bzw. Anreisetag) fallen keine Kosten an
Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn (bzw. Anreisetag): 50% der Bereitstellungskosten
Bis 1 Woche vor Seminarbeginn (bzw. Anreisetag): 80% der Bereitstellungskosten
Unter einer Woche Seminarbeginn (bzw. Anreisetag): 100% der Bereitstellungskosten zzgl. 50% des aus der Vereinbarung errechneten Speisenumsatzes.
4.2 Stornierung eines verbindlich reservierten Zimmers
Bei Stornierung von reservierten Gästezimmern gilt folgende zeitliche und prozentuale Staffelung:
Bis 4 Wochen vor Anreisedatum fallen keine Kosten an.
Bis 2 Wochen vor Anreisedatum 20% des vereinbarten Zimmerpreises
Bis 1 Woche vor Anreisedatum 50% des vereinbarten Zimmerpreises
Unter einer Woche vor Anreisedatum 80% des vereinbarten Zimmerpreises.
Findet bei Nichtanreise keine vorherige Stornierung statt, werden 100 % des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
4.3 Stornierung einer verbindlich reservierten Bankettveranstaltung
Storniert der Auftraggeber die Bankettveranstaltung, gleich aus welchem Grund, so ist das Hotel berechtigt, den Endpreis
abzüglich der ersparten Aufwendungen zu berechnen, ohne an den Nachweis eines konkreten Schadens gebunden zu sein. Dabei
wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von EUR 8,00 pro Person in Ansatz gebracht.
- Informationspflicht
5.1 Gruppenanreisen
Um bei Zimmer-Gruppenbuchungen ab 10 Personen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stellt der Besteller/Veranstalter
dem Hotel spätestens 14 Tage vor Ankunft der Gruppe eine vollständige Namensliste zur Verfügung.
5.2 Bankett- und Seminarveranstaltungen
Bei der Reservierung von Bankett- oder Seminarräumen hat der Auftraggeber dem Hotel spätestens 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung
die genaue Personenzahl mitzuteilen. Anderenfalls wird die ursprünglich bestellte Anzahl von Gedecken bzw. ursprünglich angemeldete
Seminarteilnehmer als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.
- Schadensersatz
Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar die während eines Aufenthaltes entstehen, haftet der Auftraggeber,
wobei widerlegbar angenommen wird, dass die entstandenen Beschädigungen oder Verluste durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht
oder verschuldet wurden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
Für Beschädigungen oder Verluste an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten übernimmt das Hotel, außer bei Vorsatz und grobem Verschulden, keine Haftung.
Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Auftraggeber. Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial
muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
- Pflichten des Hotels
Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, unverzüglich
beseitigt. Zurückbehaltungs- oder Minderungsansprüche durch den Auftraggeber ergeben sich hieraus nicht.
- Rücktrittsrecht
Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden
droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten
- Mitgebrachte Lebensmittel
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Beim Mitbringen von selbstgebackenen Kuchen etc. wird
das Hotel von jeglicher Personen- oder Sachhaftung ausgeschlossen. Es steht dem Hotel frei unentgeltlich zur Verfügung zu stellende
Rückstellproben von eingebrachten Speisen und Getränken vom Auftraggeber zu verlangen.
- Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 14 Tagen. Bei Sonderveranstaltungen (Bankett- und Tagungsveranstaltungen)
können Kreditkarten nicht aktzeptiert werden.
- Schlussbestimmungen
11.1 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Ditzenbach.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2008
Talblick GmbH
Hotel & Restaurant
Ditzenbacher Str. 85
73342 Bad Ditzenbach
|